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Veröffentlicht am: 09.01.2023
Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Endspurt bei der Abgabe der Grundsteuererklärungen
- Wer?
Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag 1. Januar 2022) von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben.
- Wie?
Die Grundsteuererklärungen können Sie entweder elektronisch über ELSTER - Ihr Online Finanzamt unter www.elster.de oder auf Papier abgeben. Die Vordrucke stehen Ihnen im Internet, bei uns im Finanzamt (Adresse) oder bei Ihrer Kommune zur Verfügung.
- Wo gibt es Hilfe?
Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit vor Ausfüllen der Formulare die Video-Ausfüllanleitungen unter Grundsteuer in Bayern – die Videos dauern jeweils nur ca. 15 Min, die Zeit lohnt sich.