Bauanfrage; Errichtung von zwei Einfamilienhäusern Unterschöllenbacher Straße
Für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern in der Unterschöllenbacher Straße wurde die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4Nr. 3 BauGB in Aussicht gestellt.
Neufestsetzung der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrtsgrenzen
Im Rahmen der Sanierung der Ortsdurchfahrt wurde die Zufahrt zum Anwesen „Am Spirkbrunnen 2a“ neu situiert, so dass zukünftig eine direkte Zufahrt auf die Staatsstraße 2243 erfolgen kann. Hierzu ist eine Versetzung der ODE-Grenze (Ortsdurchfahrt / Erschließung) notwendig. Der Gemeinderat hat hierzu den Beschluss gefasst, die Neufestsetzung der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrtsgrenze – Ende der ODE der Staatsstraße 2243 in der Gemeinde Kalchreuth beim Staatlichen Bauamt Nürnberg zu beantragen.
Digitalfunk BOS; Teilnahme an der zentralen Ausschreibung
Bezüglich der Umstellung auf Digitalfunk BOS hat der Gemeinderat beschlossen, an einer zentralen Ausschreibung für die Feuerwehren Kalchreuth und Röckenhof teilzunehmen. Für diese sollen 35 Funkmeldeempfänger/digitale Pager sowie 3 Sirenensteuerempfänger beschafft werden. Ab 2021 erfolgt dann eine Umstellung auf digitale Alarmierung der Feuerwehren im Landkreis.
Städtebauförderung; Jahresantrag 2020
Im Jahresantrag zum Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm wurde für Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet Kalchreuth ein tatsächlicher Bedarf an förderfähigen Kosten für das Jahr 2020 in Höhe von 945.000, - € ermittelt.
Der Gemeinderat stimmte diesem Jahresantrag 2020 unter Vorbehalt der Anerkennung der Regierung von Mittelfranken zu.
Zuschuss - Fahrt der Schulkinder nach La Chapelle des Fougeretz
Der Gemeinderat stimmt der Bezuschussung in Höhe von 1.500, -€ für die anfallenden Buskosten für die Fahrt der Schulkinder und Jugendlichen der Grundschule Kalchreuth nach La Chapelle vom 01.06. bis zum 07.06.2020 zu.
Antrag Bündnis 90 / Die Grüne
Mit Schreiben vom 31.10.2019 forderte die Partei Bündnis 90 / Die Grüne den Bürgermeister und den Gemeinderat auf, Beschlüsse zu fassen, zu Themen, welche aktuell bearbeitet werden.
Hierzu stellte Herr Bürgermeister Saft klar:
Die Erstellung der Tagesordnung zu den Sitzungen und somit die Festlegung der Beratungsgegenstände fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters (Art. 46 Abs. 2 Gemeindeordnung, § 21 Geschäftsordnung). Somit handelt es sich hierbei um eine eigene Organisationshoheit.
Eine Einschränkung des Ermessensspielraums ist das Antragsrecht der Gemeinderatsmitglieder, woraus ein Anspruchsrecht auf Aufnahme eines Antrags grundsätzlich in die Tagesordnung der nächsten Sitzung (sofern die formalen Voraussetzungen der Antragstellung eingehalten sind) besteht.
Ist dies nicht möglich, sind die Anträge in jedem Fall innerhalb von drei Monaten auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung zu setzen (§§ 21, 23 Geschäftsordnung).
Gemäß Art. 30 Gemeindeordnung ist der Gemeinderat die Vertretung der Gemeindebürger.
Somit kann sich jeder Gemeindeeinwohner mit Eingaben und Beschwerden an den Gemeinderat wenden (Art. 56 Abs. 3 Gemeindeordnung).
Der Gemeinderat entscheidet dann ggf., ob von seiner Seite ein Antrag gestellt wird.
Da die Partei nicht im Gemeinderat vertreten ist, muss aus besagten Gründen festgestellt werden, dass sie kein Antragsrecht hat und ihr Antrag demzufolge keine Berücksichtigung in der Gemeinderatssitzung findet.
Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau des Glasfasernetzes der Gemeinde durch das Unternehmen „Deutsche Glasfaser“
Bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.07.2019 stellte der Regionalleiter Bayerns „Deutsche Glasfaser“ das Geschäftsmodell vor.
Ziel des Unternehmens ist es, alle Haushalte von der Verteilerstation bis in die Wohnung mit Glasfaserleitungen auszustatten.
Es gibt bereits Gemeinden, in denen ein Ausbau stattgefunden hat, in welchen die Versorgung auch grundsätzlich positiv gesehen, der Ausbau selbst jedoch als teilweise unprofessionell bezeichnet, wurde. Weiterhin handelt es sich bei den betroffenen Gemeinden um bislang minimal versorgte Bereiche.
Vor dem Hintergrund, dass das Gemeindegebiet der Gemeinde Kalchreuth, hinsichtlich der Breitbandversorgung, derzeit gut und ausreichend ausgestattet ist und zur Vermeidung der notwendigen Verlegung des Kabels auf sanierten Straßen und Gehwegen, beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass die weitere Entwicklung der Möglichkeiten der Verbesserung der Breitbandversorgung abgewartet werden sollen und derzeit keine Vertragsverhandlungen mit dem Unternehmen vorzunehmen sind.
Bestellung eines Wahlleiters/Wahlleiterin für die Kommunalwahl 2020
Der Wahlleiter ist Wahlorgan und nicht an Weisungen der übrigen Organe der Gebietskörperschaft gebunden. Ihm obliegt die Leitung der Wahl; er trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl innerhalb des Wahlkreises.
Der Gemeinderat beruft Frau Tichatschek-Kult zur Wahlleiterin für die Kommunalwahlen 2020. Als stellvertretende Person wurde Herr Alexander Regn berufen.
Zuschussantrag Montessori Erlangen
Gemäß einem Antrag des Vereins Montessori-Pädagogik, stimmte der Gemeinderat der Bezuschussung in Höhe von 308,- € für eine Schülerin aus Kalchreuth zur Förderung des ganztägigen Schulkonzepts der Montessori Pädagogik Erlangen für das Schuljahr 2019/2012 zu.
Grundlagenplanung Alltagsradverkehr
Herr Bürgermeister Saft stellte das geplante Radverkehrskonzept im Landkreis Erlangen-Höchstadt vor. In der Bauausschusssitzung vom 10.10.2019 wurden die Fraktionen gebeten, Wünsche und Anregungen hinsichtlich des Ausbaus von Alltagsradverkehrsstrecken zu erörtern. Aus den Reihen der Fraktionen wurden neben den bereits im Gemeinderat diskutierten Strecken wie etwa Buchenbühler Straße – Nürnberg und Röckenhof – Unterschöllenbach, eine Radwegeverbindung – Unterschöllenbach – Kreuzweiher – Damwild Gehege sowie Buchenbühler Straße – Heroldsberg Hundsmühle vorgeschlagen. Diese und weitere Wünsche / Anregungen werden dem Landkreis Erlangen-Höchstadt bei einer Auftaktveranstaltung im Dezember durch die Gemeinde Kalchreuth vorgebracht.
Bauanträge
Folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
Künftiges Erscheinungsbild der Gemeinde Kalchreuth
Bereits in einer der letzten Gemeinderatssitzungen wurde das neue Erscheinungsbild der Gemeinde in der Variante „Kirschenhäuschen“ beschlossen, welches gemeinsam mit der bereits verwendeten Silhouette in unterschiedlichen Ausprägungen Anwendung findet. Anhand einer PowerPoint Präsentation wurde nun durch das ausführende Büro das Spektrum der Beschilderung, welches sich von den Hausnamensschildern, über Infotafeln, Wandertafeln und Willkommenstafeln bis hin zu den Panoramatafeln erstreckt, vorgestellt und anschließend durch den Gemeinderat beschlossen.
Durchführungsbeschluss zur Sanierung des RÜB 2 Kalchreuth-Nord
Das Regenüberlaufbecken 2 – Kalchreuth Nord, welches am Fuße des Mühlbergs liegt, übernimmt die zentrale Mischwasserbehandlung von Kalchreuth. Die als Durchlaufbecken im Nebenschluss konzipierte Mischwasserbehandlungsanlage entsprich sowohl in seiner baulichen als auch technischen Ausführung nicht mehr den aktuellen wasserrechtlichen Anforderungen und muss saniert werden. Die Gemeinde Kalchreuth hat, durch das Ing.büro Schneeberg und Kraus im Jahr 2018 für das Sanierungsprojekt „Retentionbodenfilter mit integriertem Durchlaufbecken im Nebenanschluss“ gewonnen. Der Baubeginn muss zum Abruf der Förderung in Höhe von 520.000€ im Jahr 2019 erfolgen. Hierzu hat der Gemeinderat die Durchführung beschlossen sowie die vorgelegte Planung genehmigt.
Konzeptionierung Tennisanlage
Der Sanitärraum sowie die Unterstellmöglichkeiten der Tennisanlage des FCK sind in einem maroden Zustand. Daher hat der Gemeinderat die Konzeptionierung von Ersatzbauten beschlossen. Die Errichtung soll teilweise in Eigenleistung durch die Tennisabteilung erfolgen.
Antrag der Freien Wähler Kalchreuth e.V.: „Zone 30“ in allen Wohngebieten und Reduzierung der Geschwindigkeit auf Gemeindestraßen von 50 km/h auf 30 km/h
Mit Schreiben vom 12.08.2019 stellten die Freien Wähler e.V. Kalchreuth einen Antrag zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Gemeindestraßen von 50 auf 30 km/h in Wohngebieten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Wohn- und Aufenthaltsqualität. Diesem Antrag wurde stattgegeben.
Diskussion über die Ansiedlung eines Einzelhandelsgeschäftes
Zu diesem Tagesordnungspunkt fand eine Vorstellung eines Projektentwicklers in der Bauausschusssitzung statt. Grundvoraussetzung wäre die Verfügbarkeit eines geeigneten Grundstücks. Die benötigte Gesamtfläche beträgt rund 5.400m², wobei 1.137m² auf den eigentlichen Lebensmittelmarkt mit angedachter Bäckereifiliale entfallen würde. Der Gemeinderat würde grundsätzlich eine Lage eines kleinen Supermarktes im Ortskern bzw. in Ortskernnähe bevorzugen. Weiter sollte vermieden werden, dass die bereits bestehende Versorgung durch Bäcker und Metzgereien negativ beeinträchtigt wird. Auch der zu vermeidende Flächenfraß und die Verschandlung des Ortsbildes in Ortsrandlage sollte eine Rolle spielen. Da sich die Verwirklichung aufgrund des Fehlens eines geeigneten Grundstück schwierig gestaltet, jedoch die Möglichkeit des Ausbaus der Nahversorgung in der Gemeinde Kalchreuth wünschenswert ist, war sich der Gemeinderat einig, dass die Möglichkeit der Realisierung weiterer Beratung erfordert und vertagte den Tagesordnungspunkt.
Zuschuss Kulturbahnhof
Der Gemeinderat stimmte der beantragten Bezuschussung zu den Kosten für das Jazzwochenende, anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Kulturbahnhofs Kalchreuth e.V. in Höhe von 1.200 € zu.
Vergaben von Bauleistungen – Sanierung Andreas Kindergarten
Baumeisterarbeiten 34.000,- €
Tischler-/Fensterarbeiten 22.500,- €
Dacharbeiten 100.000,- €
Putz- und Malerarbeiten 42.500,- €
Trockenbau 24.500,- €
Gerüstbau 8.500,- €
Sanitärinstallation 61.500,- €
Elektroinstallation 77.500,- €
Vergabe von Ingenieurleistungen – Schallimmissionsgutachten Bebauungsplan Nr. 17a – An der Kaufleite, 4. Änderung/Erweiterung
6.400,- € (Kosten werden auf die Bauherren umgelegt)
Vergabe EDV Rathaus – Systemumstellung/Erneuerung Server
40.200,- €
Kostenvorstellung Bewegungspark an der Buchenbühler Straße
Auf einer Gesamtfläche von ca. 2850 m² östlich des neu angelegten Parkplatzes an der Buchenbühler Straße, soll ein hochwertiger Aufenthaltsbereich zur Nutzung unterschiedlicher Altersgruppen entstehen. Der Bewegungspark sieht verschiedene Funtionsbereiche, wie Balancieren, Klettern/Spielen, Bewegung, Boule, einen Ruhebereich sowie eine Seilbahn und einen Pumptrack vor.
Die Kosten belaufen sich auf insgesamt rund 452.000,- €, wovon ca. 160.000,- € für die Geländebearbeitung anfallen. Die Maßnahme wird im Rahmen der Städtebauförderung gefördert.
Vorstellung Deutsche Glasfaser
Zu diesem Thema referierte der Regionalleiter Bayerns „ Deutsche Glasfaser“. Ziel des Unternehmens ist es, alle Haushalte von der Verteilerstation bis in die Wohnung mit Glasfaserleitungen auszustatten.
Der bisherige Stand der, mit Ausnahme des Baugebiets am Weingarten, durch die Deutsche Telekom im Gemeindegebiet realisiert ist, ist eine Verkabelung mit Glasfaser bis zum Verteilerkasten, ab dem Verteilerkasten jedoch eine Kupferverkabelung.
Für den Glasfaserausbau müssten folgende drei Voraussetzungen vorliegen:
Eine Entscheidung kann erst nach weiteren Beratungen in den Fraktionen bzw. im Gemeinderat erfolgen. Ein formeller Beschluss wurde demzufolge nicht gefasst.
Bauantrag
Für den Bauantrag, Errichtung von Carports und Fahrradhäuschen Buchenbühler Straße, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Planung Fahrradunterstand Rathausstraße
Aufgrund der Tatsache, dass am Eingangsbereich des Rathauses viele Schulkinder ihre Fahrräder abstellen und sich dort nur ein kleinerer Fahrradständer befindet, sollte in der unmittelbaren Umgebung ein befestigter Fahrradabstellplatz geschaffen werden. Der Gemeinderat stimmte der Anlage eines gepflasterten Abstellplatzes mit 10 Bügeln auf dem gemeindlichen Grundstück westlich der Tiefgaragenabfahrt der Wohnanlage in der Rathausstraße zu.
Zuschussantrag CoIN e. V. „Cochlea Implantate Nepal e. V.“
Wegen des im Jahr 2016 gefassten Grundsatzbeschlusses, grundsätzlich nur örtliche Vereine, deren gemeinnützige Arbeit, zumindest einem Großteil der Gemeindebürger, zu Gute kommt und allgemeine soziale Institutionen zu bezuschussen, fand der Antrag auf Unterstützung des gemeinnützigen Vereins CoIN e. V. „Cochlea Implantate Nepal e. V.“, keine Zustimmung.
Beschaffung von Tassen für den Weihnachtsmarkt
Da Einwegbecher ab 2021 verboten werden und vor Ort keine ausreichende Spülmöglichkeit besteht, stimmte der Gemeinderat der Beschaffung von Tassen, die am Weihnachtsmarkt gegen Pfand ausgegeben werden sollen, zu.
Information
Unter diesem Tagesordnungspunkt informierte Herr Bürgermeister Saft über folgende Punkte:
Der Termin mit Frau Professor Burgstaller von der Technischen Hochschule Nürnberg zur Durchführung eines städtebaulichen Planungswettbewerbs für die Gestaltung des Dorfplatzes hat mittlerweile stattgefunden. Frau Professor Burgstaller ist an dem Projekt interessiert und wird dieses den Studenten als Thema im Modul Master anbieten. Entsprechend der Resonanz wird sich die Realisierung des Projekts entscheiden.
Das Normenkontrollverfahren gegen die Gemeinde Kalchreuth Bebauungsplan „Heckacker Süd“ ist abgeschlossen und die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
In den Gründen des Beschlusses hat der Senat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Durchführung des ergänzenden Verfahrens durch die Gemeinde der Normenkontrollantrag keinen Erfolg gehabt hätte.
Neuregelung Umsatzsteuergesetz
Ab dem 01.01.2021 ist die Gemeinde Kalchreuth gezwungen die Novellierung des Umsatzsteuergesetzes umzusetzen.
Hierzu erläuterte Herr Leffer, der Steuerberater der Gemeinde von der Steuerberatungsgesellschaft WRS, dem Gemeinderat den Inhalt der Gesetzesänderung und die notwendigen Schritte, die durch die Gemeindeverwaltung umzusetzen sind.
Kernpunkt des neuen § 2b des Umsatzsteuergesetzes ist, dass Gemeinden spätestens ab dem 01.01.2021 unternehmerisch tätig sind, sobald sie Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage oder im Wettbewerb mit Dritten erbringen (Beispiele: Verkauf beweglicher Sachen, Vermietung von Turnhallen, Erhebung von Parkgebühren).
Bislang unterlagen die Gemeinden nur im Bereich des Unterhalts von Betrieben gewerblicher Art, in Kalchreuth im Bereich der Wasseraufbereitungsanlage und der Photovoltaikanlagen, der Umsatzsteuerpflicht.
Für die Verwaltung bedeutet dies, dass aktuelle und zukünftige Verträge, hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht, geprüft werden müssen wobei auch Möglichkeiten des Vorsteuerabzuges zu beleuchten sind. Schlussendlich müssen die neuen Sachverhalte umgesetzt und in der Finanzsoftware abgebildet werden.
Bauanträge
Folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
Dem Bauantrag „Errichtung eines Einfamilienhauses, zwei Doppelhaushälften sowie eines Gewerbegebäudes“ in der Herrngartenstraße konnte das Einvernehmen nicht erteilt werden, da die Art der gewerblichen Nutzung nicht ausreichend und nachvollziehbar definiert ist.
Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2017
Nach erfolgter örtlicher Rechnungsprüfung am 12.12.2018 stellte der Gemeinderat die Jahresrechnung mit folgendem Ergebnis fest.
Bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt: 6.864.318,14 €
Bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt: 6.298.520,17 €
Saldo: 2.390.471,00 €
Gesamtvolumen: 13.162.838,31 €
Überörtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2011 bis 2015
Der vollständige Prüfbericht über die überörtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2011 bis 2015 lag dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Gerhard Kuncz, im Rahmen der örtlichen Prüfung vor.
Die wesentlichen Inhalte des Berichtes wurden dem Gremium, inklusive der Stellungnahmen der Verwaltung, erläutert.
Zusammenfassend wurde im Bericht des überörtlichen Rechnungsprüfers folgendes Prüfergebnis festgestellt:
Der Haushaltsausgleich wurde im gesamten Berichtszeitraum erreicht. Der Schuldenstand konnte verringert werden und liegt deutlich unter den maßgeblichen Landesdurchschnittswerten. Die Mittel der allgemeinen Rücklage konnten im Berichtszeitraum leicht aufgestockt werden. Die Kassenlage war geordnet.
Feststellung des Jahresabschlusses der Wasserversorgung 2017
Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss 2017 mit einem Jahresverlust von 34.020,38 € fest. Der Betrag ist aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen.
Bedarfsanerkennung der Krippenplätze im Andreas Kindergarten
Nach der Sanierung inklusive Umbaumaßnahmen des Andreas Kindergartens werden zukünftig drei Kinderkrippengruppen Platz finden.
Die Maßnahme wird von der Regierung von Mittelfranken gefördert, wofür ein formaler Beschluss zur Anerkennung der maximal 39 Krippenplätze gefasst wurde.
Information
Herr Saft informierte das Gremium, dass im Laufe der aktuellen Bauphase in der Erlanger/Heroldsberger Straße teilweise rosafarbene, anstatt graue Granitsteine verbaut wurden. Die Steine werden ausgewechselt, eine Verzögerung des Bauzeitenplanes wird es dadurch nicht geben.
Verabschiedung Haushalt 2019 und mittelfristige Finanzplanung 2020 - 2022
Der Gemeinderat genehmigte die Haushaltssatzung für das Jahr 2019, den dazugehörenden Haushaltsplan nebst Anlagen, sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2020 – 2022. Im Ergebnis schließt der Verwaltungshaushalt mit einer Summe von 7.701.360 € und der Vermögenshaushalt mit einer Summe von 5.811.760 € ab. Das Volumen des Gesamthaushaltes beträgt somit 13.513.120 €. Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen. Siehe „Amtliche Bekanntmachung“.
Städtebauförderung; Vorstellung Schilderkonzept
Im Rahmen der Städtebauförderung soll das Schilderkonzept der Gemeinde Kalchreuth überarbeitet werden. Zu diesem Zweck haben die Städteplanerinnen, Frau Hahn und Frau Güttler-Opitz, Frau Lederer vom Büro für Gestaltung und Produktion „markelos“ ins Boot geholt. Frau Lederer stellte dem Gemeinderat drei Varianten zur „Modernisierung“ des Erscheinungsbildes der Gemeinde Kalchreuth vor. Die Varianten beinhalten jeweils Farb- und Gestaltungsvorschläge zu Wandertafeln, Hausnamensschildern und auch Vorschläge zu einem Logo für die Gemeinde Kalchreuth.
Durch die zukünftig einheitliche Gestaltung von Broschüren, Schildern und Schriftstücken soll ein unverkennbarer Wiedererkennungswert für die Gemeinde Kalchreuth entstehen.
Nach weiteren Beratungen in den Fraktionen und mit dem Verein Heimat und Geschichte wird in einer der nächsten Sitzungen ein entsprechender Beschluss gefasst.
Kindergarten Andreas; Vorstellung Sanierungskonzept
Nach der Vorstellung des Sanierungskonzepts nebst Kostenberechnung für den Andreas Kindergarten durch die Architekten/in Herr Summa und Frau Meyer, beschloss der Gemeinderat die Fortführung der Maßnahme mit den Gesamtkosten in Höhe von rund 650.000 €.
Kindertagesstätten; Gewichtungsfaktor
Das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsrecht eröffnet die rechtliche Möglichkeit einen erhöhten Gewichtungsfaktor für Kindergartenkinder bis zum Ende des Kindergartenjahres anzusetzen, auch wenn das Kind das dritte Lebensjahr bereits im Laufe des Kindergartenjahres vollendet hat. Dies hat eine erhöhte Förderung durch den Staat und die Kommune zur Folge, sofern die Kommune dieser Möglichkeit zustimmt. Da der erhöhte Gewichtungsfaktor Einfluss auf einen erhöhten Personalbedarf hat und es diesbezüglich, aufgrund des derzeitigen Fachkräftemangels, zu Problemen kommen könnte, hat der Gemeinderat die Möglichkeit derzeit nicht eröffnet.
Bauanträge
Für folgende Bauanträge wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
Bauleitplanung; 5. Änderung des Flächennutzungsplans
Da das damals geplante Vorhaben „Erweiterung Betriebsgebäude“ in der Unterschöllenbacher Straße nicht realisiert wird, wurde aus verwaltungstechnischen Gründen die Einstellung des Bauleitplanverfahrens „5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplan“ beschlossen.
Erlass einer Plakatierungsverordnung
Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes hat der Gemeinderat eine Plakatierverordnung beschlossen. Die Verordnung wurde bereits im Gemeindeblatt für den Monat April bekannt gemacht. Die Verordnung dient hauptsächlich als rechtliche Grundlage für die Verwendung der Plakatwände anlässlich von Wahlen.
Bestätigung der Wiederwahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Röckenhof und dessen Stellvertreter
Der Gemeinderat hat die Wiederwahl von Herrn Armin Klaußner zum Kommandanten sowie von Herrn Harald Wick als stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Röckenhof vom 11.01.2019 bestätigt.
Die Gemeinde Kalchreuth gratuliert den beiden hierzu recht herzlich und dankt ihnen für ihr ehrenamtliches Engagement.
Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges; Schulstraße / Fußweg Bahnhof
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Fußwegeverbindung zwischen der Schulstraße und dem Bahnsteig des Bahnhofes Kalchreuth, welche im Rahmen der Gestaltung des Bahnhofsumfeldes mit einer Rampe ausgebaut wurde, öffentlich zu widmen.
Zuschussantrag Männergesangverein 1848 Kalchreuth für ein E-Piano
Der durch den Männergesangverein 1848 Kalchreuth gestellte Zuschussantrag zur Anschaffung eines E-Pianos, wurde in Höhe von 250,00 € durch den Gemeinderat bewilligt.
Anschaffung und Standortfestlegung von Defibrillatoren
Der Gemeinderat hat die Anschaffung von vier öffentlichen Defibrillatoren beschlossen. Diese sollen an der Turnhalle, am Sportplatz FCK, am Friedhof sowie am Feuerwehrhaus Röckenhof installiert werden. Es handelt sich um sog. „automatisierte externe Defibrillatoren“ welche auch von ungeschulten Personen verwendet werden können.
Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung Lieferjahre 2021 – 2023
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass im Rahmen der Bündelausschreibung 2021 – 2023, für die Strombeschaffung sämtlicher gemeindlicher Einrichtungen der Strom zu 100% aus Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden soll.
Bauanträge
Für einen Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartenanbaus zur Erweiterung einer Gaststätte in der Käswasserstraße wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Für einen Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in der Erlenstraße wurde das Einvernehmen verweigert.