Information zur Grundsteuerreform
Bislang hatten diejenigen Steuerschuldner, welche für das neue Jahr keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben, im neuen Kalenderjahr denselben Betrag für die Grundsteuer zu entrichten, wie für das vorangegangene Kalenderjahr. Achtung, dies ändert sich mit dem 01.01.2025.