- 19.03.2025
Betretungsverbot von Wiesen und landwirtschaftlich genutzten Flächen während der Nutzzeit
n der Nutzzeit von Anfang März bis Ende Oktober dürfen Wiesen und landwirtschaftlich genutzte Flächen nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses. Auch dient das Betretungsverbot dem Schutz wildlebender Tiere während der Brut-