Pflichtumtausch alter Führerscheine

Landratsamt erinnert an Führerschein-Pflichtumtausch

Frist für Kartenführerscheine von 2002 bis 2004

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen schrittweise in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Aktuell betrifft dies Personen, deren Kartenführerschein zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde. Die Umtauschfrist läuft bis 19. Januar 2027. Das relevante Ausstellungsdatum steht auf der Vorderseite des Führerscheins im Feld 4a.

Die Führerscheinstelle des Landkreises bittet alle Betroffenen, den Antrag möglichst frühzeitig und im Rahmen der jeweils geltenden Umtauschfrist zu stellen.

Antrag stellen
Der Antrag mit Kontrollblatt für Bild und Unterschrift kann per Post eingereicht werden. Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
  • Kopie von Ausweis und Führerschein (Vorder- und Rückseite)

Adresse: Führerscheinstelle Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen

Das Antragsformular liegt in den Rathäusern, beim Landratsamt in Erlangen und Höchstadt oder online unter:
https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/umtausch-in-eu-kartenfuehrerschein/

Online-Antrag
Der Antrag kann auch online über das Bürgerserviceportal gestellt werden:
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkrerlangenhoechstadt/. Die Gebühren können direkt online bezahlt werden.

Sobald der neue Führerschein fertig ist, erhalten Antragsteller eine Abholbenachrichtigung per E-Mail oder Post. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit etwa vier bis sechs Wochen. Ein Infoflyer liegt in den Rathäusern sowie im Landratsamt Erlangen und Höchstadt aus.