Pflichtumtausch alter Führerscheine

Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind (graue oder rosa Führerscheine bzw. unbefristete EU-Kartenführerscheine), sind in das aktuell seit 19.01.2013 gültige Format des EU-Kartenführerscheins umzustellen.

Die Führerscheinstelle des Landkreises ruft alle Betroffenen auf, möglichst zeitnah einen Antrag auf Umtausch zu stellen. Das Formular dafür gibt es in den Rathäusern und beim Landratsamt in Erlangen und Höchstadt sowie unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/umtausch-in-eu-kartenfuehrerschein/.

Antragstellung

Den ausgefüllten Antrag mit Kontrollblatt für Bild und Unterschrift reichen Betroffene bitte mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild (nicht älter als ein Jahr) und einer Kopie von Ausweis und Führerschein (jeweils Vorder- und Rückseite) bevorzugt per Post bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, Nägelsbachstr. 1, 91052 Erlangen, ein. Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag vorab online über das Bürgerserviceportal des Landkreises Erlangen-Höchstadt zu übermitteln. Für den Umtausch fallen im Regelfall Gebühren von 25,30 € an – hierüber erhalten Sie eine Kostenrechnung. Sobald der neue Führerschein vorliegt, erhalten Sie per Post eine Abholbenachrichtigung. Die Bearbeitungszeit hängt vom Antragsaufkommen und den Lieferzeiten der Bundesdruckerei ab. Derzeit dauert es im Regelfall vier bis sechs Wochen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch, insbesondere zu den Umtauschfristen der übrigen Geburtsjahrgänge bzw. unbefristeten EU-Kartenführerscheine, erhalten Sie unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/umtausch-in-eu-kartenfuehrerschein/