Kommunale Wärmeplanung
Inhalte der kommunalen Wärmeplanung:
Ein kommunaler Wärmeplan ist grundsätzlich als konkrete Planung für die künftige Wärmeversorgung im gesamten Stadt- oder Gemeindegebiet zu verstehen. Er steht im Zeichen der künftigen Transformation hin zu erneuerbaren Energien und einer Wärmeversorgung durch dezentrale Heizungsanlagen sowie Wasserstoff- und Wärmenetze. Der Wärmeplan soll den Bürgern transparent die zukünftigen Optionen einer erneuerbaren Wärmeversorgung im Gemeindegebiet darstellen und damit Planungssicherheit geben. Werden Wärmeversorgungsgebiete ausgewiesen, sollen im Wärmeplan deshalb bereits sehr konkrete Angaben zur Wirtschaftlichkeit von Wasserstoff- und Wärmenetzen dargestellt werden.
Laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) muss jede Kommune in Deutschland einen Wärmeplan erstellen. Die Aufstellung orientiert sich an der Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 (§3 Klimaschutzgesetz). Für den Bürger und die Kommune sind dabei nicht nur das WPG, sondern auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von Bedeutung.
Eignungsprüfung nach §14 WPG
In der Eignungsprüfung wird das beplante Gebiet der Gemeinde Kalchreuth dahingehend untersucht, welche Gebiete sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz, also einer leitungsgebundenen Wärmeversorgung, eignen. Für diese Teilgebiete wird eine dezentrale Wärmeversorgung festgelegt.
Eignet sich ein Gebiet potenziell für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung, wird dies entsprechend gekennzeichnet.
Bei der Eignungsprüfung handelt es sich um eine erste, grobe Gebietseinteilung auf Basis der Siedlungsstruktur und der energetischen Infrastruktur. Sie wird bereits in einer frühen Phase der Wärmeplanung durchgeführt.
Achtung:
Die Ergebnisse der Eignungsprüfung gemäß §14 WPG sind stets vorläufig! Auch wenn ein Gebiet in dieser ersten überschlägigen Betrachtung als potenziell geeignet für ein Wärmenetz oder eine Wasserstoffversorgung gekennzeichnet ist, bedeutet dies nicht, dass dort im Rahmen der Wärmeplanung eine entsprechende Versorgung geplant wird! Die Eignungsprüfung basiert auf sehr überschlägigen Annahmen. Die tatsächliche Eignung hängt von vielen weiteren Faktoren ab!
Wichtige Hinweise zur Eignungsprüfung aus dem Wärmeplanungsgesetz auf einen Blick:
Wann eignet sich ein Gebiet in der Zukunft für eine leitungsgebundene Energieversorgung durch ein Wärmenetz oder Wasserstoff? Die gesetzliche Definition hierzu lautet:
§14 Abs. 2 WPG
Ein beplantes Gebiet oder Teilgebiet eignet sich in der Regel mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz, wenn
- in dem beplanten Gebiet oder Teilgebiet derzeit kein Wärmenetz besteht und keine konkreten Anhaltspunkte für nutzbare Potenziale für Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme vorliegen, die über ein Wärmenetz nutzbar gemacht werden können, und
- aufgrund der Siedlungsstruktur und des daraus resultierenden voraussichtlichen Wärmebedarfs davon auszugehen ist, dass eine künftige Versorgung des Gebiets oder Teilgebiets über ein Wärmenetz nicht wirtschaftlich sein wird.
§14 Abs. 3 WPG
Ein beplantes Gebiet oder Teilgebiet eignet sich in der Regel mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wasserstoffnetz, wenn
- in dem beplanten Gebiet oder Teilgebiet derzeit kein Gasnetz besteht und entweder keine konkreten Anhaltspunkte für eine dezentrale Erzeugung, Speicherung und Nutzung von Wasserstoff vorliegen oder die Versorgung eines neuen Wasserstoffverteilnetzes über darüberliegende Netzebenen nicht sichergestellt erscheint im Sinne des § 71k Absatz 3 Nummer 1 des Gebäudeenergiegesetzes oder
- in dem beplanten Gebiet oder Teilgebiet ein Gasnetz besteht, aber insbesondere aufgrund der räumlichen Lage, der Abnehmerstruktur des beplanten Gebiets oder Teilgebiets und des voraussichtlichen Wärmebedarfs davon ausgegangen werden kann, dass die künftige Versorgung über ein Wasserstoffnetz mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht wirtschaftlich sein wird.
Eignungsprüfung für Kalchreuth - Potenzielle Wärmenetzeignung
Der Ortskern von Kalchreuth wird aufgrund der engen Bebauung, des vorliegenden Erdgasnetzes und der hohen Wärmedichte als potenziell für eine Wärmenetzversorgung geeignet eingeteilt. Gleiches gilt für das Gebiet östlich des Ortskerns, das darüber hinaus Ankerkunden wie die Grundschule, den Bauhof sowie das Rathaus neben Wohnbebauung umfasst. Zudem wird das Gewerbegebiet „An der Kaufleite“ in Käswasser ebenfalls als potenziell für eine Wärmenetzversorgung geeignet eingestuft. In welcher Form jedoch ein Wärmenetz tatsächlich zum Tragen kommen kann, wird in den nächsten Schritten der Wärmeplanung untersucht.
Gebiete mit lockerer Bebauung werden zukünftig voraussichtlich über dezentrale, individuelle Wärmeversorgungen wie Wärmepumpen und Kombinationen mit Biomasseheizanlagen und Solarenergie versorgt werden. Abgesehen von dem Ortskern von Kalchreuth, dem Gebiet östlich des Ortskerns sowie dem Gewerbegebiet „An der Kaufleite“ werden alle anderen Gebiete dementsprechend in der Eignungsprüfung als „Gebiet dezentraler Wärmeversorgung“ eingeteilt.
Eignungsprüfung Kalchreuth – Potenzielle Wasserstoffeignung
Die Eignung von Gebieten für eine leitungsgebundene Versorgung mit Wasserstoff ist aufgrund bestehender technischer, wirtschaftlicher und regulatorischer Unsicherheiten derzeit nur eingeschränkt bewertbar.
Zwar weist der Ortskern von Kalchreuth und das Gewerbegebiet „An der Kaufleite“ in Käswasser eine hohe Wärmedichte und ein Erdgasnetz auf, dennoch kann in Zukunft nicht davon ausgegangen werden, dass ausreichend Wasserstoff verfügbar ist, um über die bestehende Gasleitung jeden Haushalt und jedes Gewerbe zu versorgen. Hinzu kommt, dass das Gebiet der Gemeinde Kalchreuth nicht an das von der Bundesnetzagentur veröffentlichte Kernnetz angeschlossen ist und der Netzbetreiber bisher noch keinen Transformationsplan vorgelegt hat. Daher ist nicht davon auszugehen, dass das bestehende Gasnetz vollständig durch Wasserstoff ersetzt wird. Aufgrund dessen werden alle vorliegenden Teilgebiete der Gemeinde Kalchreuth der Kategorie: „Gebiet für dezentrale Wärmeversorgung“ zugeordnet, da sie keine Eignung für ein Wasserstoffnetz aufweisen.


