Förderung - Regenerative Energien
Die Gemeinde Kalchreuth fördert Maßnahmen zur Minderung des Energieverbrauchs und zur Errichtung von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen mit dem Ziel, Investitionen in Maßnahmen anzureizen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien in Gebäuden im Gemeindegebiet gesteigert und die CO2-Emissionen gesenkt werden.
Gefördert wird die erstmalige Durchführung der nachfolgenden Maßnahmen zur Minderung des Endenergieverbrauchs bzw. der Errichtung von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen in Bestandsgebäuden. Als Bestandsgebäude gelten Gebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 10 Jahre zurückliegt.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, bei Wohnungseigentümergemeinschaften ein/e nachweislich Bevollmächtigte/r der Gemeinschaft des Privatrechts, für die in Ihrem Eigentum stehenden Wohngebäude und Nichtwohngebäude auf dem Gebiet der Gemeinde Kalchreuth.
Informieren Sie sich hierzu ausführlich mithilfe der entsprechenden Richtlinie:
Download Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zur Minderung des Energieverbrauchs und zur Nutzung regenerativer Energiequellen
Nutzen Sie folgende Formulare zur Antragstellung: