Reinigung der Gehwege und Straßen und Rückschnitt von überhängenden Ästen

Aus aktuellem Anlass möchten daran erinnern, dass die Reinigung von Geh- und Radwegen, Rand- und Parkstreifen sowie Gräben und Böschungen den jeweiligen Anliegern obliegt.

Die genannten Bereiche sind bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Monat, zu reinigen und von Unkraut, Laub sowie sonstigem Unrat freizuhalten.

Darüber hinaus bitten wir darauf zu achten, dass Hecken, Büsche, Bäume und überhängende Äste regelmäßig zurückgeschnitten werden. Gehwege, Straßen sowie Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtung dürfen nicht durch hineinragende Pflanzen beeinträchtigt oder verdeckt werden. Der regelmäßige Rückschnitt dient insbesondere der Verkehrssicherheit und hilft dabei, Gefahren für Fußgänger, Radfahrer und den Straßenverkehr zu vermeiden.

Die Einhaltung dieser Pflichten wird regelmäßig kontrolliert. Wir weisen darauf hin, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können und gegebenenfalls die Verhängung eines Bußgeldes möglich ist.

Rechtsgrundlage ist die gemeindliche Reinigungs- und Sicherungsverordnung, die auf www.kalchreuth.de unter der Rubrik „Rathaus“ – „Satzungen und Verordnungen“ einsehbar ist.

Ein gepflegtes Ortsbild trägt wesentlich zur Lebensqualität und zum Erhalt unserer gemeindlichen Infrastruktur bei. Deshalb bedanken wir uns herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die dieser Verpflichtung bereits regelmäßig und vorbildlich nachkommen.

Gleichzeitig bitten wir alle Anlieger um ihre Unterstützung, damit unsere Gemeinde auch weiterhin sauber, sicher und gepflegt bleibt – im Interesse der gesamten Gemeinschaft.

 

Gemeinde Kalchreuth

1. Bürgermeister