Betretungsverbot von Wiesen und landwirtschaftlich genutzten Flächen während der Nutzzeit
In der Nutzzeit von Anfang März bis Ende Oktober dürfen Wiesen und landwirtschaftlich genutzte Flächen nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.
Auch dient das Betretungsverbot dem Schutz wildlebender Tiere während der Brut- und Setzzeit und soll insbesondere bodenbrütende Vögel und Jungtiere vor Störungen bewahren.
Das Betretungsverbot gilt auch für Hunde. Insbesondere die Verunreinigung von Futterpflanzen durch Hundekot hat für die Landwirtschaft negative Auswirkungen, so dass an die Hundehalter appelliert wird, diesen sofort zu entfernen und in einer der vielen Hundekotbehälter zu entsorgen.
Die Gemeinde Kalchreuth ruft die Bevölkerung und die Besucher unserer Gemeinde dazu auf, sich an diese Vorschriften zu halten und die Natur mit Rücksicht zu genießen.