Veröffentlicht am: 13.08.2024
Hinweis Ihres Wasserversorgers
Das Betätigen der Wasserschieber im öffentlichen Bereich ist nur Bauhofmitarbeitern oder autorisierten Firmen gestattet.
Grundstückseigentümern ist es untersagt, Wasserschieber, die außerhalb ihres Grundstückes liegen, zu betätigen.