Veröffentlicht am: 22.01.2025
Wichtige Informationen zu Gartenwasserzählern
Änderungen ab 2025:
Gartenwasserzähler, welche durch die Gemeinde Kalchreuth eingebaut wurden und deren Eichzeit abgelaufen ist, werden nicht mehr wie bisher durch die Gemeinde Kalchreuth getauscht. Dafür ist nun der Eigentümer selbst verantwortlich.
Zähler, bei denen die Eichzeit abgelaufen ist, werden bei den Abwassergebühren nicht mehr berücksichtigt.
Wenn Sie als Grundstückseigentümer für die Bewässerung Ihres Gartens einen separaten Zähler einbauen lassen möchten, um Abwassergebühren zu sparen, ist folgendes zu tun bzw. zu beachten:
- Der Zähler muss für das jeweilige Abrechnungsjahr geeicht sein (Eichzeit 6 Jahre). Sie müssen ihn daher alle 6 Jahre tauschen. Für den Nachweis des Zählerstandes beim Ausbau heben Sie den alten Zähler bitte auf → Zähler, welche durch die Gemeinde Kalchreuth eingebaut wurden, sind zurück zu geben.
- Nach dem Einbau oder Tausch eines Gartenwasserzählers muss dieser verplombt und abgelesen werden, dafür vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Mitarbeiter Herrn Pfaffl 0151/25354827. Erst danach wird der Zähler bei den Abwassergebühren berücksichtigt. Von Seiten der Gemeinde Kalchreuth werden für den Gartenwasserzähler keine Gebühren erhoben.
- Bei einem Zähler, welcher am Gartenwasserhahn außen installiert wird, muss es sich um einen frostsicheren Zähler handeln, welcher über den Winter am Wasserhahn bleiben kann. Die Plombe darf nicht gelöst werden!