DIE GEMEINDEVERWALTUNG INFORMIERT
BERICHT AUS DEM GEMEINDERAT VOM 10.07.2025
Bauantrag; Errichtung eines Kirschenhäuschens, Fl.Nr. 223 Gem. Kalchreuth
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich. Eine Zulässigkeit als sog. „privilegiertes Vorhaben“ ist nicht gegeben, da das Vorhaben nicht einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient.
Entsprechend eines internen Genehmigungskonzepts des Landkreises Erlangen-Höchstadt, welches Vorhaben, deren Nutzungen der „althergebrachten“ kulturellen Flächennutzung zuzuordnen und aus naturschutzfachlicher und landschaftspflegerischer Sicht wünschenswert sind (z.B. Streuobstwiesen), kommt jedoch eine Genehmigung als sonstiges Vorhaben in Betracht.
Demzufolge erteilte der Gemeinderat dem Bauantrag auf Errichtung eines Kirschenhäuschens mit den Maßen: 2,49 m x 3,49 sein gemeindliches Einvernehmen.
Widmung einer sonstigen öffentlichen Straße; Wegeverbindung Hofwiesenweg – Nussbach-Leithe
Wegen der Sanierung der Bahnüberführung ist es erforderlich die Wegeverbindung Hofwiesenweg –Nussbach-Leithe zum öffentlichen Feld- und Waldweg zu widmen. Der Gemeinderat fasste die entsprechenden Beschlüsse.
Antrag Freie Wähler Kalchreuth e.V.; Antrag auf Errichtung einer verkehrsberuhigten Zone im Bereich der Grundschule Kalchreuth und Antrag für die zukünftige Nutzung der Parkfläche nach dem Abbau der Schulcontainer
Anlässlich eines Ortstermins am 30.06.2025 mit der Polizei, wurde durch Herrn Müller der Polizeiinspektion Erlangen-Land erläutert, dass die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen eine überwiegende Aufenthalts- und Erschließungsfunktion der Straße voraussetzt. Eine solche Funktion der Straße wird in der Regel durch eine bauliche Gestaltung der Straße im Mischungsprinzip erzielt. In der Regel wird dies durch einen niveaugleichen Ausbau, eine Verwendung von Pflasterung im gesamten Bereich (keine durch Verwendung von Asphalt abgetrennte Fahrbahn), Pflanzbeete, wechselseitige Parkstände, beziehungsweise Einengungen erreicht. Diese Voraussetzung sind in der Schulstraße nicht gegeben.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beschloss der Gemeinderat am 10.07.2025 folgende Maßnahmen:
- Im Einmündungsbereich Schulstraße / Bahnhofstraße soll Richtung Westen eine sog. „Zickzacklinie“ einge- zeichnet werden.
- Im Einmündungsbereich Schulstraße / Bahnhofstraße Richtung Osten (Bauhof) soll die Fahrbahn durch bereits vorhandene Pflanzgefäße, die ursprünglich am Dorfplatz platziert waren, verengt werden.
- Im Bereich Schulstraße 12 – 14 soll das bestehende absolute Halteverbot erweitert werden.
Hinsichtlich der zukünftigen Nutzung der Parkfläche nach dem Abbau der Schulcontainer beschloss der Gemeinderat in der Sitzung am 05.06.2025 im Bereich der öffentlichen Parkplätze an der Schulstraße folgende Vorgaben anzuordnen:
- Parken mit Parkscheibe (Befreiung für Lehrer + Hortpersonal)
- max. 3 Stunden
- werktags 7 – 19 h
- Parken nur für PKW
Antrag CSU Ortsverband Kalchreuth; Temporeduzierung Weißgasse, Dorfplatz, Hallerstraße
Der Gemeinderat beschloss, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit des Schulweges in der Weißgasse, Dorfplatz und Hallerstraße (jeweils Kreisstraße) sowie der Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit, einen Antrag an den Landkreis Erlangen-Höchstadt, zur Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h, zu stellen.
Information
Kirschenkirchweih
Herr Klaußner wies das Gremium darauf hin, dass im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Hilfe bei der Kirschenkirchweih keine Parteiwerbung zu betreiben ist.
Baustelle Dorfplatz
Herr Klaußner berichtete, dass die beauftragte Baufirma, nach mehreren mündlichen Ermahnungen, jetzt schriftlich aufgefordert wurde zu dem bislang schleppenden Baufortschritt, hauptsächlich bedingt durch wechselnden bzw. zu geringen Personaleinsatz, Stellung zu nehmen. Zudem wurde eine Frist zum Abschluss der Baumaßnahme (inklusive Hallerstraße) bis zum 07.11.2025 gesetzt., wobei der Abschnitt Dorfplatz vor der Kalchreuther Kirchweih fertigzustellen ist.
Die Firma entgegnete den Vorwürfen folgendermaßen:
Die Verzögerungen traten aufgrund unvorhergesehener zusätzlicher Aufgaben und der Einteilung der Maßnahme in mehrere kleine Bauabschnitte, zur Gewährleistung der Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke, auf. Durch die kleinen Bauabschnitte war zudem der Einsatz eines weiteren Bautrupps, aus Sicht der Baufirma, nicht zielführend.
Zur weiteren Vorgehensweise wird in Kürze ein Gespräch mit den Verantwortlichen stattfinden.