11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalchreuth

Bekanntmachung 

der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

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Der Gemeinderat Kalchreuth hat in seiner Sitzung vom 25.07.2024 beschlossen, den Flächen­nutzungsplan im Bereich des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 34 für das Sondergebiet „Solarpark Wehrwiesen“ zu ändern. Die Änderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes und wird als 11. Änderung geführt.

Geplant ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweck­bestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“. Der Änderungsbereich ist identisch mit dem räumlichen Gel­tungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 und umfasst das Grundstück mit der Flurnummer Fl.-Nr. 1719 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 1719/1, beide Gmkg. Kalchreuth, Gemeinde Kalch­reuth, und hat eine Größe von ca. 4,19 ha.

Der Gemeinderat Kalchreuth hat in seiner Sitzung vom 17.09.2026 die zum Vorentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 20.03.2025 eingegangenen Stellungnahmen behandelt und abgewogen.

In gleicher Sitzung wurde der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 17.09.2026 gebilligt und beschlossen, den Entwurf mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzu­führen.

Entsprechend dem vorgenannten Beschluss werden der Entwurf der 11. Änderung des Flächen­nutzungsplanes (Planblatt) sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht, beides in der Fassung vom 17.09.2026, in der Zeit von

Freitag 02.10.2026 bis einschließlich Dienstag 03.11.2026

auf der Internetseite der Gemeinde Kalchreuth zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

Die Entwurfsfassungen und die weiteren auszulegenden Unterlagen sowie diese Bekanntmachung können unter der Rubrik „Wirtschaft & Bauen“ → „Bauleitplanung“ sowie unter dem Link

https://www.kalchreuth.de/wirtschaft-verkehr-bauen/bauleitplanung

aufgerufen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit die Auslegungsunterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Kalchreuth, Rathausstraße 1, 90562 Kalchreuth, öffentlich ausgelegt und können während der üblichen Öffnungs­zeiten und nach Vereinbarung von jeder/m eingesehen werden.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

-          Umweltbericht (gesonderter Teil der Begründung) mit den jeweiligen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden, Klima/Luft, Wasser, Flora/Fauna, Mensch/Gesundheit, Landschaftsbild/ Erholung, Kultur- und Sachgüter sowie Fläche

-          Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für die geplante Errichtung des „Solarparks Wehr­wiesen“ auf den Fl.Nr. 1719/1 und 1719, Gmkg. & Gmde. Kalchreuth (Lkr. Erlangen-Höchstadt, Reg.-Bez. Mittelfranken)

-          Prüfbericht Blendgutachten Kalchreuth (25K8183-PV-BG-R00-JBS_LBE-2025)

-          Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:

o   Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim vom 09.05.2025 in Bezug auf Verwendung landwirtschaftlicher Flächen für außerlandwirtschaftliche Zwecke, Anwendung der Hinweise „Bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung“ und noch ausstehende spezielle arten­schutzrechtliche Prüfung

o   Bayerischer Bauernverband vom 08.05.2025 in Bezug auf Verwendung landwirtschaftlicher Flächen für außerlandwirtschaftliche Zwecke, Anwendung der Hinweise „Bauplanungsrecht­liche Eingriffsregelung“, Erhalt der uneingeschränkten Zufahrt zu angrenzenden landwirt­schaftlichen Grundstücken und Erhalt vorhandener Drainagen

o   Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 24.04.2025 in Bezug auf in der Nähe befindliche Bodendenkmale und Verpflichtung zur Beantragung einer gesonderten denkmalrechtlichen Erlaubnis für Bodeneingriffe jegliche Art im räumlichen Geltungsbereich

o   Landratsamt Erlangen-Höchstadt vom 08.05.2025 und 12.05.2025 in Bezug auf Vollständigkeit der Planlegende, Bezug zum Regionalplan, Berücksichtigung des laufenden Verfahrens zum Neuerlass der Bannwaldverordnung, Ergänzung von Bauverbots- und Baubeschränkungszonen im Planteil, Erschließung über das untergeordnete Straßennetz, Einhaltung der erforderlichen Sichtdreiecke, mögliche Blendwirkungen für den Straßenverkehr, Lage des Plangebietes im Trinkwasserschutzgebiet „Dormitzer Forst“ und das nördlich teilweise angrenzende ausge­wiesene Überschwemmungsgebiet sowie mögliche HQextrem-Hochwassersituation

o   Planungsverband Region Nürnberg vom 08.05.2025 in Bezug auf Erhalt land- und forstwirt­schaftlich genutzter Gebiete, Lage im regionalen Grünzug sowie im Trinkwasserschutzgebiet und das nordwestlich und nordöstlich des Plangebietes befindliche Vorranggebiet für Hoch­wasserschutz

o   Regierung von Mittelfranken vom 07.05.2025 in Bezug auf Lage im regionalen Grünzug sowie im Trinkwasserschutzgebiet und die noch ausstehende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

o   Wasserwirtschaftsamt Nürnberg vom 06.05.2025 in Bezug auf Lage des Plangebietes in Zone III des Trinkwasserschutzgebietes „Dormitzer Forst“, das nördlich teilweise angrenzende amt­lich festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Schwabach sowie mögliche HQextrem-Hoch­wassersituation

o   Zweckverband zur Wasserversorgung der Marloffsteiner Gruppe vom 08.05.2025 in Bezug auf Lage des Plangebietes in Zone III des Trinkwasserschutzgebietes „Dormitzer Forst“ und damit  verbundene Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung von der Schutzgebietsverordnung sowie zu beachtende grundsätzliche Anforderungen und mögliche HQextrem-Hochwasser­situation

 

Während der Veröffentlichungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben und über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen öffentlich unterrichtet. Hierbei können Anregungen und Bedenken schriftlich, auch in elek­tronischer Form (gemeinde@kalchreuth.de) oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Kalchreuth, Rathausstraße 1, 90562 Kalchreuth, vorgetragen werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes unberück­sichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Kalchreuth den Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Aufstellung der 11. Änderung nicht vor Bedeutung ist.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwen­dungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. Art 4 Abs. 1 BayDSG und § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender­angaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfah­ren“, das ebenfalls ausliegt bzw. bei den Auslegungsunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Kalchreuth einsehbar ist.

Kalchreuth, den 30.09.2026

 

Otto Klaußner, Erster Bürgermeister

Bebauungsplan Nr. 34 "Solarpark Wehrwiesen"

Bekanntmachung 

der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

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Der Gemeinderat Kalchreuth hat in seiner Sitzung vom 25.07.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 34 für das Sondergebiet „Solarpark Wehrwiesen“ aufzustellen. Geplant ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photo­voltaikanlage“. Parallel dazu erfolgt die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalchreuth.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 umfasst das Grundstück mit der Flur­nummer Fl.-Nr. 1719 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 1719/1, beide Gmkg. Kalchreuth, Gemeinde Kalchreuth, und hat eine Größe von ca. 4,19 ha.

Der Gemeinderat Kalchreuth hat in seiner Sitzung vom 17.09.2026 die zum Vorentwurf des Bebauungs­planes Nr. 34 „Solarpark Wehrwiesen“ in der Fassung vom 20.03.2025 eingegangenen Stellungnahmen behandelt und abgewogen.

In gleicher Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 „Solarpark Wehrwiesen“ in der Fassung vom 17.09.2026 gebilligt und beschlossen, den Entwurf mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Entsprechend dem vorgenannten Beschluss werden der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 „Solar­park Wehrwiesen“ (Planblatt) sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht, beides in der Fassung vom 17.09.2026, in der Zeit von

Freitag 02.10.2026 bis einschließlich Dienstag 03.11.2026

auf der Internetseite der Gemeinde Kalchreuth (www.kalchreuth.de) zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

Die Entwurfsfassungen und die weiteren auszulegenden Unterlagen sowie diese Bekanntmachung können unter der Rubrik „Wirtschaft & Bauen“ → „Bauleitplanung“ sowie unter dem Link

https://www.kalchreuth.de/wirtschaft-verkehr-bauen/bauleitplanung

aufgerufen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit die Auslegungsunterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Kalchreuth, Rathausstraße 1, 90562 Kalchreuth, öffentlich ausgelegt und können während der üblichen Öffnungs­zeiten und nach Vereinbarung von jeder/m eingesehen werden.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

-          Umweltbericht (gesonderter Teil der Begründung) mit den jeweiligen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden, Klima/Luft, Wasser, Flora/Fauna, Mensch/Gesundheit, Landschaftsbild/ Erholung, Kultur- und Sachgüter sowie Fläche

-          Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für die geplante Errichtung des „Solarparks Wehr­wiesen“ auf den Fl.Nr. 1719/1 und 1719, Gmkg. & Gmde. Kalchreuth (Lkr. Erlangen-Höchstadt, Reg.-Bez. Mittelfranken)

-          Prüfbericht Blendgutachten Kalchreuth (25K8183-PV-BG-R00-JBS_LBE-2025)

-          Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:

o   Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim vom 09.05.2025 in Bezug auf Verwendung landwirtschaftlicher Flächen für außerlandwirtschaftliche Zwecke, Anwendung der Hinweise „Bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung“ und noch ausstehende spezielle arten­schutzrechtliche Prüfung

o   Bayerischer Bauernverband vom 08.05.2025 in Bezug auf Verwendung landwirtschaftlicher Flächen für außerlandwirtschaftliche Zwecke, Anwendung der Hinweise „Bauplanungsrecht­liche Eingriffsregelung“, Erhalt der uneingeschränkten Zufahrt zu angrenzenden landwirt­schaftlichen Grundstücken und Erhalt vorhandener Drainagen

o   Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 24.04.2025 in Bezug auf in der Nähe befindliche Bodendenkmale und Verpflichtung zur Beantragung einer gesonderten denkmalrechtlichen Erlaubnis für Bodeneingriffe jegliche Art im räumlichen Geltungsbereich

o   Landratsamt Erlangen-Höchstadt vom 07.05.2025 und 12.05.2025 in Bezug auf Bezeichnungen in der Planlegende und weitere baurechtliche und planungsrechtliche Aspekte der zeichneri­schen und textlichen Festsetzungen, Bezug zum Regionalplan, Zuwegungssituation, Berech­nung des Ausgleichsbedarfs, Berücksichtigung des laufenden Verfahrens zum Neuerlass der Bannwaldverordnung, mögliche Blendwirkungen des Solarparks für den Straßenverkehr sowie mögliche Lärmemissionen, Ergänzung von Bauverbots- und Baubeschränkungszonen im Plan­teil, Erschließung über das untergeordnete Straßennetz, Einhaltung der erforderlichen Sicht­dreiecke, Lage des Plangebietes im Trinkwasserschutzgebiet „Dormitzer Forst“ und das nörd­lich teilweise angrenzende ausgewiesene Überschwemmungsgebiet sowie mögliche HQex­trem-Hochwassersituation

o   Planungsverband Region Nürnberg vom 08.05.2025 in Bezug auf Erhalt land- und forstwirt­schaftlich genutzter Gebiete, Lage im regionalen Grünzug sowie im Trinkwasserschutzgebiet und das nordwestlich und nordöstlich des Plangebietes befindliche Vorranggebiet für Hoch­wasserschutz

o   Regierung von Mittelfranken vom 07.05.2025 in Bezug auf Lage im regionalen Grünzug sowie im Trinkwasserschutzgebiet und die noch ausstehende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

o   Wasserwirtschaftsamt Nürnberg vom 06.05.2025 in Bezug auf sachgerechten Umgang mit Boden, Lage des Plangebietes in Zone III des Trinkwasserschutzgebietes „Dormitzer Forst“, das nördlich teilweise angrenzende amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Schwabach sowie mögliche HQextrem-Hochwassersituation

o   Zweckverband zur Wasserversorgung der Marloffsteiner Gruppe vom 08.05.2025 in Bezug auf Lage des Plangebietes in Zone III des Trinkwasserschutzgebietes „Dormitzer Forst“ und damit  verbundene Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung von der Schutzgebietsverordnung sowie zu beachtende grundsätzliche Anforderungen und mögliche HQextrem-Hochwasser­situation

 

Während der Veröffentlichungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben und über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen öffentlich unterrichtet. Hierbei können Anregungen und Bedenken schriftlich, auch in elek­tronischer Form (gemeinde@kalchreuth.de) oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Kalchreuth, Rathausstraße 1, 90562 Kalchreuth, vorgetragen werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Kalchreuth den Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 nicht vor Bedeutung ist.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. Art 4 Abs. 1 BayDSG und § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender­angaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfah­ren“, das ebenfalls ausliegt bzw. bei den Auslegungsunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Kalchreuth einsehbar ist.

Kalchreuth, den 30.09.2026

 

Otto Klaußner, Erster Bürgermeister