Gabermühle

Vermutlich ist die Gabermühle in der Zeit zwischen 1050 und 1150 entstanden. Eine erste urkundliche Erwähnung geht auf das Jahr 1279 („Herbergemul“) zurück:

Kaiser Rudolf II. verpfändete die Mühle mit den zum Amt Heroldsberg gehörenden Orten Neunhof, Tauchersreuth, Ober- und  Unterschöllenbach und Simmelberg um 500 fl. an die Herren von Schlüsselberg. Nach einem Streit gingen die o. g. Orte und die Gabermühle in den Besitz der Burggrafen von Nürnberg über, dann in den Besitz der Markgrafen von Brandenburg, ab 1791 in den  Besitz der Könige von Preußen.

Die Burggrafen betrachteten die Gabermühle als ihr Eigentum und unterstellten sie dem Amt und Gericht Baiersdorf.

 

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Weitere Informationen in "Geschichte der Gabermühle"

Weitere Informationen in "Umliegende Orte und eine Einöde bei Kalchreuth"