DIE GEMEINDEVERWALTUNG INFORMIERT 

BERICHT AUS DEM GEMEINDERAT VOM 11.12.2025

Antrag Bündnis 90/Die Grünen; Erhöhung der Verkehrssicherheit entlang der Schulwege durch Tempo 30

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschloss der Gemeinderat zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere im Bereich von Schulwegen und Kindertageseinrichtungen, beim Landkreis Erlangen-Höchstadt die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in Teilbereichen der Erlanger Straße und der Heroldsberger Straße zu beantragen.

Antrag Freie Wähler Kalchreuth e.V.; Sicherheit durch Verbesserung und barrierefreie Gestaltung des Gehwegs im Bereich der Grundschule Kalchreuth sowie Prüfung einer alternativen Fußwegeverbindung

Zum Antrag der Fraktion Freie Wähler Kalchreuth e.V. zur Verbesserung der Sicherheit und Barrierefreiheit im Umfeld der Grundschule Kalchreuth, beschloss der Gemeinderat, die Installation einer Straßenleuchte entlang des Fußweges zwischen Turnhalle und Rathaus auf Höhe des Allwetterplatzes sowie eine provisorische Instandsetzung des Gehwegs in der Schulstraße im Rahmen der laufenden Unterhaltsarbeiten. Zudem soll die städtebauliche Sanierung der Schulstraße mittelfristig in die Planung der Städtebauförderung aufgenommen werden.

Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2024

Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung 2024 fest und erteilte die Entlastung. Das Rechnungsergebnis schloss im Verwaltungshaushalt mit einem Überschuss von 149.656,68 € ab, welcher dem Vermögenshaushalt zugeführt wurde. Der Vermögenshaushalt schloss mit einem Überschuss von 115.180,55 € ab, welcher den Rücklagen zugeführt wurde. Das Gesamtvolumen betrug 11.559.442,94 €

Feststellung des Jahresabschlusses der Wasserversorgung 2024

Weiter wurde der Jahresabschluss 2024 der Wasserversorgung festgestellt. Dieser schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 48.439,11 €, der aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen ist.

Erlass Hundesteuersatzung

Der Gemeinderat beschloss den Erlass einer neuen Hundesteuersatzung, die zum 01.01.2026 in Kraft tritt und die bisherige Satzung ersetzt. Der Steuersatz beträgt künftig 50,00 € pro Hund sowie 500,00 € pro Kampfhund.

Aufstellung des Bay. Städtebauförderungsprogrammes; Jahresantrag 2026

Dem Jahresantrag 2026 zum Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Für das Programmjahr 2026 wurde ein förderfähiger Mittelbedarf in Höhe von insgesamt 425.000,00 € angemeldet, insbesondere für den Abschluss der Maßnahme „Städtebauliche Sanierung - Bauabschnitt 1 – Dorfplatz – Sackgasse - Hallerstraße und angrenzende Gassen“.

Widmung Ortsstraße; Rathausstraße

Abschließend beschloss der Gemeinderat die Ergänzung der Widmung der Rathausstraße als Ortsstraße gemäß Bayerischem Straßen- und Wegegesetz. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen und in das Bestandsverzeichnis aufzunehmen.