DIE GEMEINDEVERWALTUNG INFORMIERT
BERICHT AUS DEM GEMEINDERAT VOM 13.11.2025
Im Folgenden informiert die Gemeinde Kalchreuth über die wesentlichen Ergebnisse der Gemeinderatssitzung.
Petition der Bürgerinitiative „Lebenswertes Kalchreuth“
Der Gemeinderat befasste sich mit der eingereichten Petition der Bürgerinitiative „Lebenswertes Kalchreuth“ zum geplanten Bauvorhaben. Die Petition fordert, die derzeitige Planung zu stoppen und Alternativen zu entwickeln.
Der Gemeinderat nahm die Stellungnahme vom 12.10.2025 sowie den vollständigen Petitionstext zur Kenntnis. Die vorgebrachten Argumente werden im weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens Kalchreuth Nr. 35 „Weißgasse“ in den Abwägungsvorgang einbezogen.
Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Kalchreuth Nr. 35 „Weißgasse“ und der 12. Änderung des Flächennutzungsplans
Neben den Abwägungen zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, wurden die Einwände der Bürger sowie der Bürgerinitiative wie folgt behandelt:
Der Gemeinderat von Kalchreuth nimmt die Einwände aus der Öffentlichkeit zur Kenntnis und stellt diese ausdrücklich in die Abwägung ein. Zu den wesentlichen, inhaltlich angesprochenen Punkten stellt der Gemeinderat fest:
Die geplante Bebauung fügt sich aus Sicht des Gemeinderates in das Orts- und Landschaftsbild ein. Sowohl die zulässige Zahl der Vollgeschosse wie auch die zulässigen Gebäudehöhen liegen im Rahmen des bestehenden dörflichen Erscheinungsbilds. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Gemeinderat ein dem Ortsbild entsprechendes symmetrisches Satteldach mit roter bis rotbrauner Ziegeldeckung verbindlich festgesetzt hat. Diese Dachform ist für das Ortsbild von Kalchreuth prägend, der zulässige Ausbau des obersten Dachgeschosses als Vollgeschoss ist sinnvoll und dient dem Flächensparen. Der Ort Kalchreuth ist in seiner baulichen Entwicklung massiv eingeschränkt aufgrund der topographischen Lage und angrenzender naturnaher Flächen, sodass der Innentwicklung und Nachverdichtung mit einer guten Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Grundfläche eine besondere Bedeutung zukommt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass es sich, obwohl es sich bei der Maßnahme um eine Innenentwicklung handelt (die Grenze des Siedlungsbereichs wird nicht nach Außen verschoben), das Verfahren im Regelverfahren durchgeführt wird. In den Stellungnahmen wird regelmäßig Innenbereich mit Innenentwicklung verwechselt.
Auch die Einfügung in die angrenzende Bebauung ist aufgrund der getroffenen Festsetzungen sichergestellt. Es ist keine verunstaltende oder erdrückende Wirkung gegenüber den Nachbargebäuden zu erwarten. Die Belichtung, Belüftung und Besonnung aller Nachbargrundstücke ist aufgrund der zulässigen Gebäudehöhen und Abstände sichergestellt. Eine erhebliche Wertminderung von Nachbargrundstücken wird nicht gesehen, zudem gibt es keinerlei Rechtsgrundsatz, der Nachbarn vor jeglicher Wertminderung durch angrenzende Maßnahmen schützt. Lediglich eine Maßnahme, die die zulässige Nutzung der Nachbargebäude unmöglich machen oder erheblich einschränken würde, wäre unzulässig bzw. entschädigungspflichtig.
Die zulässige Überbauung von bisherigen Freiflächen mit ihren teilweisen Gehölzbestand wurde in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung untersucht, die notwendigen naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sind verbindlich festgesetzt. Die Schaffung von dringend benötigtem Bauland im Verdichtungsraum geht aus Sicht der Gemeinde gegenüber den mit der Planung verbundenen unvermeidbaren Verlust von innerörtlichen Freiflächen vor. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der wie dargelegt eingeschränkten Möglichkeiten zur Siedlungsentwicklung im Ort Kalchreuth.
Die verkehrliche Erschließung der geplanten Baufläche ist ausreichend, es handelt sich um eine innerörtliche Straße mit einer (vom Gemeinderat beantragten) Geschwindigkeitsbeschränkung. Eine erhebliche Zunahme des Verkehrs oder des damit verbundenen Lärmaufkommens ist aufgrund der geringen Baufläche und der geringen möglichen Zahl von neuen Wohneinheiten gegenüber dem Bestand auszuschließen. Die Stellplatzverordnung der Gemeinde sichert die Schaffung ausreichender Stellplätze innerhalb der Baufläche.
Die Belange des Immissionsschutzes werden entsprechend den Hinweisen des Landratsamtes gutachterlich geprüft und in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Die Entwässerung erfolgt in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro für Tiefbau. Eine ordnungsgemäße Entwässerung ist sichergestellt, die Baufläche ist zum größten Teil im abwassertechnischen Konzept der Gemeinde enthalten. Die bestehenden Entwässerungseinrichtungen können das zu erwartende Schmutz- und Oberflächenwasser aufnehmen, ggf. sind ergänzende Maßnahmen (Rückhaltemaßnahmen, Pumpstationen etc.) auf den Grundstücken erforderlich. Die entsprechenden Nachweise und Detailplanungen sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu erbringen.
Zusammenfassend stellt der Gemeinderat fest, dass mit der gegenständlichen Planung eine den Zielen des Baugesetzbuches und des Landesentwicklungsprogrammes entsprechende Nachverdichtung und Innenentwicklung innerörtlicher Bauflächen ermöglicht wird. Damit kann dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden und der insbesondere um die Ortschaft Kalchreuth wertvolle Außenbereich mit seinen wichtigen Funktionen für Orts- und Landschaftsbild kann geschont werden. Durch entsprechende Festsetzungen werden erhebliche und unzulässige Beeinträchtigungen von Orts- und Landschaftsbild, dem Nachbarschutz oder dem Naturhaushalt vermieden bzw. vermindert. Der Gemeinderat von Kalchreuth hält aus den genannten Gründen an der gegenständlichen Planung fest.
Antrag auf Baulandausweisung – Kleewiesenweg
Für das Grundstück Fl.Nr. 105 (Gemarkung Röckenhof) wurde ein Antrag auf Baulandausweisung gestellt. Der Antragsteller plant drei Wohnhäuser mit insgesamt elf Wohnungen. Der Antrag wurde durch den Gemeinderat abgelehnt.
Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2022
Die örtliche Rechnungsprüfung legte dem Gemeinderat die geprüfte Jahresrechnung 2022 vor. Das Haushaltsvolumen betrug 13,68 Mio. €. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfahl einstimmig die Feststellung und Entlastung.
Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung fest und erteilte die Entlastung.
Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2023
Auch die Jahresrechnung 2023 wurde turnusgemäß geprüft und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Das Haushaltsvolumen betrug 13,55 Mio. €. Der Rechnungsprüfungsausschuss sprach eine einstimmige Empfehlung aus.
Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung fest und erteilte die Entlastung.
Jahresabschluss der Wasserversorgung 2023
Die Wasserversorgung weist für das Jahr 2023 eine Bilanzsumme von 3.443.832,77 € und einen Jahresüberschuss von 1.985,15 € aus. Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss fest. Der Überschuss wird zur Finanzierung künftiger Investitionen vorgetragen.
Defizitausgleich für die Kindertagesstätten 2024
Aufgrund rückläufiger Kinderzahlen und gestiegener Betriebs- und Personalkosten entsteht im Jahr 2024 ein Defizit von 117.201,69 €. Die Rücklagen des Trägers, der Evang.-Luth. Kirchengemeinde, reichen nicht aus. Der Gemeinderat beschloss, 70.000 € als Defizitausgleich in den Haushalt 2026 einzustellen und in zwei Raten auszuzahlen.
Zuschussantrag Kultur Bahnhof Kalchreuth e. V. – Kulturförderung 2025
Der Kultur Bahnhof Kalchreuth e. V. beantragte einen Zuschuss in Höhe von 5.000 €. Zur Entscheidung sind noch Unterlagen vorzulegen. Nach Vorlage dieser Unterlagen wird der Gemeinderat erneut beraten.
Berufung der Wahlleitung für die Kommunalwahl 2026
Gemäß Art. 5 GLKrWG berief der Gemeinderat Frau Andrea Stiegler zur Wahlleiterin und Frau Maria Packebusch zur stellvertretenden Wahlleiterin für die Kommunalwahl am 8. März 2026.
