DIE GEMEINDEVERWALTUNG INFORMIERT
BERICHT AUS DEM GEMEINDERAT VOM 11.06.2026
Vereidigung des neugewählten Gemeinderatsmitgliedes, Markus Gemmel
Herr Erster Bürgermeister Otto Klaußner vereidigte das neugewählte Gemeinderatsmitglied, Markus Gemmel, gemäß Art.31 Abs. 4 GO und verpflichtete ihn zur Geheimhaltung nach Art. 56 a GO.
Wiederholung der Wahl der/des zweiten Bürgermeisterin/Bürgermeisters
Da bei der Wahl der weiteren Bürgermeister/innen in der Gemeinderatssitzung am 21.05.2026, aufgrund des Ergebnisses (14 gültige Stimmen, 7 Stimmen Frau Stefanie Igel / 7 Stimmen Frau Dr. Monika Tremel), nach dem ersten Wahlgang keine Stichwahl, sondern unmittelbar ein Losentscheid herbeigeführt wurde, ist die Wahl nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GO in Verbindung mit Art. 51 Abs. 3 und 4 GO ungültig und komplett zu wiederholen.
Es wurden folgende Vorschläge gemacht:
- Die Grünen Dr. Monika Tremel
- Freie Wähler Stefanie Igel
Ergebnis:
17 Wahlberechtigte
17 Wähler
17 gültige Stimmen
hiervon entfielen
11 Stimmen auf das Gemeinderatsmitglied Stefanie Igel
6 Stimmen auf das Gemeinderatsmitglied Dr. Monika Tremel
Mit diesem Wahlergebnis wurde Frau Stefanie Igel, mit mehr als der Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, zur Zweiten Bürgermeisterin gewählt.
Herr Erster Bürgermeister Otto Klaußner gab das Wahlergebnis bekannt.
Frau Stefanie Igel nahm die Wahl schriftlich an.
Herr 1. Bürgermeister Otto Klaußner vereidigte Frau Stefanie Igel gemäß Art. 27 KWBG.
Bestimmung weiterer Stellvertreter
Die Bestimmung des Herrn Gerhard Kuncz als weiteren Stellvertreter für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung des Ersten Bürgermeisters und der Zweiten Bürgermeisterin wurde bestätigt.
Bestellung der Ausschussmitglieder/ Benennung der Fraktionsvorsitzenden und Stellvertreter
Aufgrund der Wiederholung der Wahl der/des Zweiten Bürgermeisters/in ergab sich keine Veränderung der Besetzung der Ausschüsse und Benennung der Fraktionsvorsitzenden und Stellvertreter. Die Besetzungen erfolgen wie in der Gemeinderatssitzung am 21.05.2026 bestimmt und im Gemeindeblatt Juni/2026 veröffentlicht.
Erlass der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Die Geschäftsordnung bildet die Grundlage für das Zusammenwirken der gemeindlichen Organe während der sechsjährigen Wahlzeit.
Sie beinhaltet die Aufgabenverteilung zwischen Bürgermeister, Gemeinderat und der Ausschüsse; Sowie Bildung und Besetzung der Ausschüsse, Stellvertretung des Bürgermeisters und den gesamten Geschäftsgang.
Die Geschäftsordnung liegt zur allgemeinen Einsicht in der Verwaltung der Gemeinde aus.
Erlass Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus dem Anlass der Kirschenkirchweih in der Gemeinde Kalchreuth
Die Verordnung wurde hinsichtlich der erforderlichen Begrenzung des räumlichen Wirkungsbereiches überarbeitet und ist unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ abgedruckt.
Zuschussantrag FCK „Sommercamp“ Druckkosten für Logo auf Kindertrikots
Für das Aufbringen des Kalchreuther Logos auf den Kindertrikots von ca. 250 teilnehmenden Kindern beim diesjährigen Sommercamp übernimmt die Gemeinde die Druckkosten von 750,- €.
